Folgende offizielle Informationen gibt es seitens der EU-Verwaltungsbehörden ELER, EFRE und ESF. Die Informationsschreiben sind entsprechend verlinkt.
ELER
Es ist absehbar, dass aufgrund des COVID-19-Ausbruchs mit erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung und Abrechnung von Projekten, vor allem im investiven Bereich, zu rechnen ist. Zu den weiteren Verfahrensregeln werden spezifische Maßnahmen seitens der EU-Kommission erwartet. Sobald diese vorliegen, wird es durch die Verwaltungsbehörde ELER neue Informationen geben.
Lesen Sie hier das Informationsschreiben der EU-Verwaltungsbehörde ELER.
EFRE und ESF
Die Sicherung der Gesundheit aller Beteiligten und die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus hat Vorrang. Sollten Vorhaben bspw. wegen der Aussetzung der Schulpflicht, der Schließung von Schulen oder Kitas, aufgrund von Einschränkungen im Betriebsablauf o.ä. abgesagt oder verschoben werden müssen, ist eine spätere Umsetzung durch Verlängerung der Vorhaben möglich. Wenn in der Unterbrechungszeit Ausgaben anfallen, sei es aufgrund von ausfallenden Veranstaltungen oder die Durchführung von Alternativangeboten, können diese auf Antrag gefördert werden.
Lesen Sie hier das vollständige Informationsschreiben der EU-Verwaltungsbehörde EFRE und ESF.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Sachsen-Anhalt.