Ministerium für Inneres und Sport

Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt können Fördermittel für den Neubau, den Umbau oder die Erweiterung ihrer Feuerwehrhäuser bekommen. Auch Löschwasserteiche, Zisternen, Löschwasserbrunnen und ähnliche Entnahmestellen gehören zum Förderprogramm. Insgesamt stehen 11,52 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Das Geld stammt aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) nach den Regelungen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung im ländlichen Raum (ELER).

Unterstützt werden Vorhaben in ländlich geprägten Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern. Die Höhe der Fördersumme richtet sich bei den Feuerwehrhäusern nach der Anzahl der Stellplätze. Der Fördersatz liegt bei 100 Prozent. Allerdings sind Planungskosten, Möbel und Inventar, der Kauf eines Grundstücks und die Umsatzsteuer nicht förderfähig.

Ministerin Dr. Zieschang: „Die Förderung zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der für den Brandschutz zuständigen kommunalen Aufgabenträger in Sachsen-Anhalt zu stärken. Damit wollen wir einen Beitrag leisten, um eine leistungsfähige Feuerwehrinfrastruktur zum Schutz der Bevölkerung vorzuhalten.“

Für interessierte Kommunen wird eine Informationsveranstaltung organisiert, an der Vertreterinnen und Vertreter sowohl in Präsenz als auch als Videoschaltkonferenz teilnehmen können. Die Veranstaltung ist für die 46. Kalenderwoche geplant. Details zum Ort und Datum der Veranstaltung sowie der Teilnahmelink werden ab dem 8. November 2021 auf den Seiten des Ministeriums für Inneres und Sport zu finden sein.

Ministerium für Inneres und Sport

Anträge können nach Veröffentlichung der Antragsformulare beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF) in Stendal eingereicht werden.

Das erforderliche Merkblatt und die nötigen Antragsunterlagen sollen spätestens am 15. Dezember 2021 veröffentlicht werden. Anträge können bis 31. März 2022 gestellt werden. Dazu müssen unter anderem die Angaben zu den Auswahlkriterien und zu den Unterlagen der Kostenberechnung nach DIN276 vorliegen. Diese Unterlagen können ggf. nur bis zum 31. Mai 2022 vervollständigt werden. Die Auswahlkriterien sind unter folgendem Link zu finden:

Europa und Internationales: Antragsstellung und Antragsauswahl (sachsen-anhalt.de)

Datei: „Kriterien über die Vorhabenauswahl“, Seite 81-85

Zu beachten ist, dass die geförderten Vorhaben bis spätestens 30. Juni 2025 abgeschlossen sein müssen, das heißt, alle Rechnungen müssen bezahlt und der Schlusszahlungsantrag bei der Bewilligungsbehörde eingereicht sein.

Auch in der neuen EU-Förderperiode, die am 1. Januar 2023 beginnt, soll im Rahmen des Programms LEADER/CLLD eine Förderung von Feuerwehrhäusern möglich sein.

Impressum:
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