Gemeinsam gute Ideen umsetzen
Förderphase 2014 – 2020:
von LEADER zu LEADER/CLLD
– Förderung über 3 Fonds
Als einziges Bundesland wird Sachsen-Anhalt einen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz für die Förderperiode 2014 bis 2020 ermöglichen. Das heißt, dass LEADER-Projekte sowohl aus dem Europäischen Fonds zur Entwicklung ländlicher Räume (ELER), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden können. Den Lokalen Aktionsgruppen stehen dazu entsprechende Budgets zur Verfügung. Die Lokale Aktionsgruppe entscheidet im Rahmen ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie, welche Fonds sie zur Umsetzung ihrer Schwerpunktthemen in Anspruch nehmen will.
Antragstellung an die Bewilligungsbehörden
Nachdem die Mitglieder der LEADER-Aktionsgruppe die Prioritätenliste beschlossen haben, informiert Sie das LEADER-Management, in welchem Förderprogramm Ihr Vorhaben beantragt werden soll und welche Antragsformulare dazu auszufüllen sind.
Die aktuellen Aufrufe, relevanten Antragsformulare, Richtlinien und Merkblätter sind im Portal ELAISA (Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt) eingestellt.